Windpark Hoort 2

Das Bürger- und Gemeinden-Beteiligungsgesetz regelt, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden an der Umsetzung bestimmter Windparkprojekte beteiligt werden müssen. Der Windpark Hoort 2 fällt zwar nicht in den Anwendungsbereich nach § 1 des BüGembeteilG M-V, jedoch informieren wir die Zeichnungsberechtigten gemäß den Bestimmungen des Raumordnerischen Vertrages zwischen der LOSCON GmbH, dem Land dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der mea Energieagentur über das geplante Projekt.

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Wir beantworten sie gern. Wenden Sie sich gern direkt an Remo Groß. 

0385 755 2865
Remo Groß
Technische Betriebsführung