Windkraft

Die Kraft des Windes machen sich Menschen bereits seit mehreren tausend Jahren zu Nutze. Ob als Antrieb für Segelschiffe oder als Getreidemühlen. Die ersten Windräder zur Stromerzeugung wurden bereits im 19. Jahrhundert entwickelt. Die heutigen Windkraftanlagen haben eine Leistung von zwei bis fünf Megawatt (an Land) und über drei bis zu acht Megawatt bei Offshore-Anlagen. 

Viele erfolgreiche Projekte konnten realisiert werden

Als erfahrene Projektpartnerin für Kommunen und Gemeinden betreibt die mea Energieagentur bereits mehrere Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Projektierung sowie der Bau und Betrieb von Erneuerbare-Energie-Anlagen gehören heute zu den Kernkompetenzen der mea.

Energiewende als Erfolgsgeschichte in Mecklenburg-Vorpommern

Der Klimawandel ist eine Tatsache, die nur von wenigen in Frage gestellt wird. Eine Energiewende ist notwendig. Die Eigenproduktion von Strom trägt außerdem zur Unabhängigkeit von den Gas- oder Erdöllieferungen aus anderen Ländern bei. Bereits 2015 schrieb Mecklenburg-Vorpommern das erste Mal eine grüne Null: Der Strombedarf des Landes wurde rein rechnerisch komplett aus Erneuerbaren Energien gedeckt.

Ohne Windkraft geht es nicht

Windkraft gehört mit einem Anteil von über 60 Prozent zu den Hauptenergieträgern des grünen Stroms. Gleichzeitig entstehen in dem Bereich der Erneuerbaren Energien zahlreiche neue Arbeitsplätze. 2016 waren es schon rund 14.000 Beschäftigte, die dank der Energiewende langfristig neue Arbeit fanden. 

Bürgerbeteiligung

Das Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern (auch Bürger- und Gemeinden-Beteiligungsgesetz) regelt seit Mai 2016, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden an dem Betrieb bestimmter Windparkprojekte beteiligt werden müssen. Dabei handelt es sich nicht um jede Form von Windparks. So sind beispielsweise Anlagen auf See von diesen Regelungen ausgenommen.

Diese Beteiligungspflicht bedeutet, dass den Kaufberechtigen ein bestimmter Prozentsatz von Anteilen an der Projektgesellschaft zum Kauf angeboten werden müssen. Das Gesetz regelt darüber hinaus genau wer diese Kaufberechtigten sind sowie in welcher Form und wann sie über die Kaufofferte benachrichtigt werden müssen.

Alle damit im Zusammenhang stehenden Begriffe werden in diesem Gesetz erklärt. Ob Sie als kaufberechtigte Person in Frage kommen, entnehmen Sie dem Gesetzestext. Sollten Sie sich unsicher sein, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Die mea Energieagentur informiert

Zu allen von uns geplanten und durchgeführten Projekten informieren wir Sie entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aus den Paragraphen 4, 7 und 8 des BüGembeteilG M-V. Alle Angaben finden Sie unter dem jeweiligen Menüpunkt zum einzelnen Projekt auf dieser Website.

Zum Gesetzestext

Winpark Hoort 2

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Wir beantworten sie gern. Wenden Sie sich gern direkt an Remo Groß. 

0385 755 2865
Remo Groß
Technische Betriebsführung